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Was ist ein Abwicklungsvertrag?

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Abwicklungsvertrag
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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

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Das Wichtigste zum Thema “Der Abwicklungsvertrag “

  • Ein Abwicklungsvertrag regelt die Details der Beendigung.
  • Es ist eine Ergänzung zur Kündigung.
  • Der Vertrag kann eine Abfindung enthalten.
  • Der Arbeitnehmer hat nach Abschluss Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Der Vertrag sollte klare Regelungen enthalten.
  • Bei Zweifeln sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.
  • Der Arbeitnehmer sollte den Vertrag sorgfältig prüfen.
  • Der Vertrag kann in der Praxis zu Konflikten führen.
  • Eine individuelle Beratung kann helfen, Risiken zu minimieren.
  • Der Arbeitgeber kann den Vertrag nicht einseitig ändern.


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Auch beim Abwicklungsvertrag handelt es sich um eine zweiseitige Regelung zwischen Ihnen und Ihrem Chef. Hier werden die Folgen einer Beendigung durch Kündigung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich geklärt und festgehalten. Ein beliebtes Anwendungsfeld der Abwicklungsvereinbarung findet man auch immer wieder bei befristeten Arbeitsverhältnissen. So entscheiden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig dafür, das Ende selbigen in einem solchen Vertrag festzulegen. Doch was genau ist der Kernaspekt eines Abwicklungsvertrags? Dreh- und Angelpunkt sind zwei Dinge. Der Arbeitnehmer erklärt mit seiner Unterschrift unter dem Abwicklungsvertrag, dass er von einer Kündigungsschutzklage absehen wird. Er ist sozusagen mit der Kündigung einverstanden. Auf der anderen Seite verpflichtet sich der Arbeitgeber zu einer Abfindung, die der Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses erhalten soll. Doch innerhalb des Abwicklungsvertrags werden noch weitere Punkte festgehalten. 

So regelt die Vereinbarung in der Regel auch die Freistellung des Arbeitnehmers. Weitere Punkte, die hier gerne festgehalten werden sind neben der Note des Arbeitszeugnisses auch der Umfang der Restzahlungen, die dem Arbeitnehmer noch zustehen. Durch den Abwicklungsvertrag müssen Sie nur dann eine Sperrzeit ertragen, wenn Sie die Kündigung selbst ausgesprochen oder aber herbeigeführt haben (bspw. durch Provokation).  

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Wann wird ein Abwicklungsvertrag geschlossen?

Ein Abwicklungsvertrag nach Kündigung ist gang und gäbe. Grund hierfür ist, dass sich Ihr Arbeitgeber absichern möchte. Mit einem Abwicklungsvertrag verpflichten Sie sich nämlich dazu, der Kündigung zuzustimmen. Im Zuge dessen können Sie keine Kündigungsschutzklage mehr einlegen. Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung. 

Welche Nachteile gibt es bei einem Abwicklungsvertrag?

Der Abwicklungsvertrag wird häufig damit angepriesen, dass dem Arbeitnehmer keine Sperrfrist beim Arbeitsamt droht. Doch hier sollten Sie sich nicht blenden lassen. Auch beim Abwicklungsvertrag können Sperrzeiten drohen. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn Sie die Kündigung mittelbar oder unmittelbar selbst herbeigeführt haben. Darüber hinaus sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie mit einem Abwicklungsvertrag Ihr Recht verwirken, eine Kündigung juristisch anzugreifen. Sollte sich also im Nachhinein herausstellen, dass selbige unwirksam war, haben Sie keine rechtliche Handhabe mehr, gegen diese vorzugehen.

Was ist der Unterschied zu einem Auflösungsvertrag?

Gibt es einen Unterschied zwischen Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag? Kurze Antwort – ja. In einem Abwicklungsvertrag wird festgehalten, wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vonstattengehen soll. Der Auflösungsvertrag hingegen hält fest, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Abwicklungsverträge finden dann Verwendung, wenn die eigentliche Kündigung bereits in einem anderen Dokument erfasst ist.

Was ist besser: Auflösungsvertrag oder Abwicklungsvertrag?

Am Ende stellt sich natürlich die Frage, was besser ist. Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag? Hierfür muss man erstmal die Unterschiede festhalten. Ein Aufhebungsvertrag hebt selbstständig das Arbeitsverhältnis auf. Im Gegensatz dazu setzt ein Abwicklungsvertrag voraus, dass bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde. Dennoch kann es mitunter schwerfallen, die beiden Verträge voneinander zu unterscheiden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Wirksamkeit der Kündigung vor einem Abwicklungsvertrag in Frage steht. Da Sie bei einem Abwicklungsvertrag Ihre Möglichkeit zum Einlegen einer Kündigungsschutzklage bereits im Vorhinein verwirken, ist dieser nur bei eindeutig wirksamen Kündigungen ratsam. In jedem Fall legen wir Ihnen ans Herz, bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

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Wie können Ihnen die Chevalier Rechtsanwälte im Falle eines Abwicklungsvertrages weiterhelfen?

Die Rechtsanwält:innen der Chevalier Rechtsanwälte stehen, sind Experten zum Thema Kündigung. Wir helfen Ihnen nicht nur die Abfindung zu erhalten, die Ihnen zusteht, gerne prüfen wir auch Ihren Abwicklungsvertrag für Sie und stellen so sicher, dass Sie unter den bestmöglichen Bedingungen von ihrem bisherigen Arbeitsplatz ausscheiden. Unsere Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht unterstützen Sie während des gesamten Kündigungsprozesses und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten oder benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche im Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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